Kostenübernahme

Die Verhaltenstherapie ist ein von Kostenträgern anerkanntes Verfahren, so dass eine Kostenübernahme grundsätzlich möglich ist. Private Krankenversicherer erkennen meine Leistungen als erstattungsfähig an.

Da ich nicht an der kassenärztlichen Versorgung teilnehme, ist eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen nur im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens möglich. Um zu erfahren was dies bedeutet, und um die Möglichkeiten der Kostenübernahme in Ihrem individuellen Fall zu klären, klicken sie bitte auf die für Sie zutreffende Versicherungsform in der Menüleiste links.

Selbstverständlich bin ich Ihnen bei der Antragstellung für eine Psychotherapie behilflich, unabhängig davon, wie Sie versichert sind.

Wünschen Sie genauere Informationen zur Kostenübernahme und dem gesetzlichen Hintergrund, so finden Sie diese unter Kostenübernahme allgemein.