Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis werden mittlerweile von vielen Gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Diese Möglichkeit besteht im Rahmen eines einzelfallbezogenen Kostenerstattungsverfahrens. Voraussetzung ist der Nachweis, dass Ihnen trotz der Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung keine ortsnahe, ambulante Kassenpsychotherapie mit zumutbarer Wartezeit (6 Wochen bis zu 3 Monate) zur Verfügung steht. Ich berate Sie gern, falls Sie einen entsprechenden Antrag stellen möchten. Für mehr Informationen klicken Sie auf Procedere Kostenerstattung.