Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen

Eine Berufsgenossenschaft (BG) übernimmt immer dann die Kosten für eine Behandlung, wenn der Behandlungsanlass die anerkannte Folge eines Arbeitsunfalls darstellt.

Unfallversicherungen kommen als Kostenträger in Betracht, wenn der Behandlungsanlass z.B. die Folge eines Verkehrsunfalls, Schulunfalls etc. ist, den der Unfallgegner verschuldet hat.

Nähere Konditionen erfahren Sie von Ihrem Sachbearbeiter oder Betreuer. Bitte überprüfen Sie im Vorfeld, ob und zu welchen Bedingungen Aufwendungen für Psychotherapie übernommen werden.

Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen orientieren sich in der Vergütung an der UV-GOÄ. Da deren Sätze unter denen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und noch deutlicher unter denen der gesetzlichen Krankenkassen liegen, müssen Sie abhängig von Ihrer individuellen Situation ggf. mit Zuzahlungen rechnen.